Hinweisgeberschutzgesetz / EU-RL Whistleblowing

Das Hinweisgeberschutzgesetz, mit der Hinweisgeber-Meldestelle, garantiert einen Schutz für Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten innerhalb eines Unternehmens aufzeigen und sichert eine strukturierte Hinweisverfolgung.

Das Angebot der sogenannten „internen Meldestelle“ richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, sowie Kund*innen, Lieferant*innen und sonstige Geschäftspartner*innen und Interessensgruppen des Unternehmens Prima Menü GmbH. Als „externe Meldestelle“ stehen Ihnen ggfs. auch das Bundeskartellamt, das Bundesamt für Finanzen oder das Bundesamt der Justiz über deren Kontaktkanäle zur Verfügung.

Mögliche meldeberechtigte Hinweise die über unsere „interne Meldestelle“ eingehen, werden vertraulich und anonym behandelt, nicht zurückverfolgt und der Absender wird auch nicht automatisch registriert. Die Vertraulichkeit und Anonymität gilt sowohl für den Hinweisgeber als auch für den möglicherweise Beschuldigten (besondere Verschwiegenheitspflicht).

Alle über die Meldestelle eingehenden personalisierten Hinweise werden durch eine Ombudsstelle mit aller notwendiger Sensibilität und Ernsthaftigkeit bearbeitet und geprüft. Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang erhält der/die Hinweisgeber*in, außer der Hinweis erfolgt anonym, eine Bestätigung über den Eingang der Meldung. Die Prüfung und Bearbeitung des Hinweises erfolgt dann sofort nach der Eingangsbestätigung und kann, je nach Art und Umfang des Hinweises, im Anschluss bis zu 3 Monate dauern. Nach Abschluss des Verfahrens wird der/die Hinweisgeber*in umgehend über das Ergebnis informiert.

Externe Meldestellen

Meldestelle beim Bundeskartellamt:
info@bundeskartellamt.bund.de

Bundesamt für Finanzen:
Poststelle@bmf.bund.de

Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz:
poststelle@bfj.bund.de

 

Meldestelle

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